Meta-Pixel

Exzellente Bildung – individuell gefördert

Familien, die sich für Louisenlund interessieren, wünschen sich für ihr Kind eine sehr gute schulische Ausbildung, eine umfassende Persönlichkeitsentwicklung und Charakterbildung sowie die beste Vorbereitung auf ein selbst gestaltetes und glückliches Leben. Wir teilen diesen Anspruch.

Louisenlund ist eine Schule für junge Menschen, die ihre Talente entfalten, Verantwortung übernehmen und sich persönlich weiterentwickeln wollen – unabhängig von ihrer individuellen Ausgangssituation. Entscheidend ist, dass die Louisenlunder Pädagogik all dies für Ihr Kind ermöglichen kann.

Erst wenn diese Fragen von beiden Seiten mit einem klaren „Ja“ beantwortet werden, stellt sich die konkrete Frage zur Finanzierung und hierbei ist Louisenlund bereit und finanziell in der Lage, umfangreich zu unterstützen.

Individuelle Kostenstruktur

Der Wert und daraus resultierend die Kosten für einen Schulplatz in Louisenlund werden individuell ermittelt. Dabei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle: zum Beispiel die gewählte Schulform (Gymnasium, Berufliches Gymnasium oder IB World School), der 1. Wohnsitz der Eltern sowie der persönliche Entwicklungs- und Leitungsstand des Kindes.

Zur Orientierung gelten im Schuljahr 2026/27 als Ausgangsbasis der individuellen Kalkulation folgende Regelsätze:

  • Internat: 84.300 € pro Jahr
  • Tagesschule: 28.080 € pro Jahr
  • Externe Plätze: 2.520 € pro Jahr

Förderungen und Stipendien – weil Leistung und Potenzial zählen

Fast alle Schülerinnen und Schüler Louisenlunds haben sich für eines der vorhandenen Förderprogramme qualifiziert. Diese richten sich sowohl an besonders leistungsstarke als auch an engagierte, entwicklungswillige junge Menschen.

Zu den zentralen Fördermöglichkeiten zählen (für die gesamte Schullaufbahn gelten die Bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses):

  • Leistungsstipendien (einkommensunabhängig) in Abhängigkeit von der Schulform und dem 1. Wohnsitz der Eltern bis zu € 36.000 je Jahr für Schülerinnen und Schüler mit einem Notendurchschnitt von 1,5 oder besser
  • Entwicklungsstipendien (einkommensunabhängig) in Abhängigkeit von der Schulform und dem 1. Wohnsitz der Eltern zwischen bis zu € 28.200 je Jahr für Schülerinnen und Schüler mit nachgewiesener Leistungsbereitschaft im schulischen oder außerschulischen Kontext.
  • Förderung in den „plus-Programmen“ und dem Agrarcampus bestehend aus zwei Komponenten (einkommensunabhängig/ einkommensabhängig):
    Komponente 1 (einkommensunabhängig): Ermäßigung z.B. nach erfolgreich absolviertem bundesweiten Auswahlverfahren von plus-MINT oder beim Besuch des Beruflichen Gymnasiums mit Fachrichtung Agrarwirtschaft: € 22.400 je Jahr; 
    Komponente 2 (einkommensabhängig): Im Antragsverfahren auf Schüler-BAföG wird der Eigenanteil einkommensabhängig durch das BAföG-Amt individuell ermittelt
  • Regionalförderung (einkommensunabhängig) für Internatsschüler, deren Eltern ihren ersten Wohnsitz in Schleswig-Holstein oder Hamburg haben: € 1.500 je Monat
    (nicht kombinierbar mit Leistungs- und Entwicklungsstipendium bzw. der Förderung in den plus-Programmen / Beruflichen Gymnasiums mit Fachrichtung Agrarwirtschaft)
  • Regionalstipendien (einkommensabhängig) für Tagesschüler, bei Aufnahme in die Jahrgangsstufe 5 für die gesamte Vertragslaufzeit (Voraussetzung: Offenlegung der finanziellen Verhältnisse).
  • plus-Segeln-Internatsstipendien  (einkommensabhängig), die für internationale Spitzensportler bis zu 90% des Regelbeitrags abdecken können (Voraussetzung: Offenlegung der finanziellen Verhältnisse).
  • Welche Kosten im Einzelfall entstehen und welche Förderungen passend sind, besprechen wir persönlich. Unser Aufnahmebüro begleitet Sie dabei Schritt für Schritt – damit Sie genau wissen, welche Möglichkeiten und Perspektiven Ihr Kind in Louisenlund hat.
  • Bitte beachten Sie, dass die Fördermöglichkeiten von den finanziellen Rahmenbedingungen der gemeinnützigen Stiftung Louisenlund abhängig sind. Es gibt folglich keinen Rechtsanspruch auf Förderung in diesen Clustern, auch wenn formal die genannten Bedingungen erfüllt sind. 

Geschwisterermäßigung

Wir freuen uns besonders, wenn Geschwister gemeinsam Teil der Louisenlunder Gemeinschaft werden. Um Familien zu unterstützen, deren Kinder gleichzeitig Louisenlund besuchen, gewähren wir während dieser Zeit eine Geschwisterermäßigung.

Beim Besuch des allgemeinbildenden Gymnasiums oder des MYP/DP-Programms reduziert sich der Kostenbestandteil „Beherbergung, Betreuung außerhalb des Unterrichts und Verpflegung“ im Internat um 8.400 € pro Kind und Jahr. Für Schülerinnen und Schüler der Tagesschule beträgt die Ermäßigung 3000 € pro Kind und Jahr.

Besuchen drei oder mehr Geschwister gleichzeitig Louisenlund, erhöht sich die Ermäßigung auf 14.100 € pro Kind und Jahr im Internat und 6.000 € pro Kind und Jahr in der Tagesschule (Grundschüler zählen mit in die Berechnung der Kinderzahl, haben jedoch, solange sie die Grundschule besuchen, dort eine andere Nachlasshöhe).

Für Schülerinnen und Schüler, deren Eigenanteil gemäß den Bedingungen des Schüler-BAföG berechnet wurde sowie für die Empfänger eines Regionalstipendiums ist diese Unterstützung bereits im Stipendium berücksichtigt. Eine zusätzliche Geschwisterermäßigung kann bei der Abrechnung für dieses Kind nicht angesetzt werden, wird jedoch für die Geschwister im Allgemeinbildenden Gymnasium oder im MYP/DP-Programm in oben genannter Höhe gewährt (das Kind in BAföG/Regionalstipendium zählt dabei in die Geschwisteranzahl).

Diese Ermäßigung wird additiv zu den Förderprogrammen angerechnet.

Ermäßigung Alt-Louisenlunder Bund

Viele Familien fühlen sich Louisenlund über Generationen hinweg verbunden. Ist mindestens ein Elternteil Mitglied im Alt-Louisenlunder Bund, gewähren wir daher eine zusätzliche Ermäßigung auf den Kostenbestandteil „Beherbergung, Betreuung außerhalb des Unterrichts und Verpflegung“.

Beim Besuch des Allgemeinbildenden Gymnasiums oder des MYP/DP-Programms im Internat reduziert sich dieser Anteil um 3.600 € je Jahr, in der Tagesschule um 1.500 € je Jahr.

Für Schülerinnen und Schüler, deren Eigenanteil gemäß den Bedingungen des Schüler-BAföG berechnet wurde sowie für die Empfänger eines Regionalstipendiums ist diese Ermäßigung bereits im Stipendium berücksichtigt. Eine zusätzliche Anrechnung ist daher nicht möglich.

Diese Ermäßigung wird additiv zu den Förderprogrammen angerechnet.